Sie haben eine Immobilie erworben, geerbt oder verkauft?
Kauf: Das Formular Eigentümerwechsel muss vom Alteigentümer (Verkäufer) und vom Neueigentümer (Käufer) ausgefüllt und unterzeichnet werden. Kann die Unterschrift eines Beteiligten nicht beigebracht werden, fügen Sie bitte eine Kopie der aktuellen Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichtes (Grundbuchauszug) mit Datum des Eigentumsüberganges bei. Eine Auflassungsvormerkung oder der Kaufvertrag in Kopie sind nicht ausreichend. Der AWB Landkreis Emsland wird nicht von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen über den Eigentümerwechsel informiert.
Erbfall: Das Formular Eigentümerwechsel muss vom Erben ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bitte fügen Sie eine Kopie der aktuellen Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichtes (Grundbuchauszug) mit Datum des Eigentumsüberganges bei. Eine Auflassungsvormerkung ist nicht ausreichend.
Wichtig: Die Bankverbindung wird auch im Erbfall NICHT automatisch übernommen bzw. beibehalten! Sofern Sie das wünschen, informieren Sie uns bitte durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Formular.
Abfallbehälter bleiben am Objekt: Die Abfallbehälter sind Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland und müssen auf dem Grundstück verbleiben. Die Behälter dürfen daher, z. B. bei einem Umzug, nicht mitgenommen werden.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular: